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Das Projekt Borne – Sport – Rheine  will die Rheiner Sportvereine bei der Planung und Durchführung von Austausch- und Begenungsmaßnahmen mit Vereinen und sonstigen Einrichtungen in unserer Partnerstadt Borne/NL unterstützen.

 

Wenn Sie eine Turnier / Wettkampf oder Austausch mit einem Verein aus Borne planen können Mittel aus der EU-Förderung nach dem Interreg-Programm V gefördert werden.

Die nachfolgenden Informationen enthalten alles Wissenswerte über die Möglichkeiten einer EU-Förderung nach dem Interreg-Programm V.

Um die maximal mögliche Förderung durch das Interreg-Programm V der Euregio in Anspruch nehmen können, beachten Sie bitte, dass der Antrag bei allen Maßnahmen, die in den Niederlanden stattfinden, vom Partner in Borne gestellt werden muss. Findet der Austausch/die Begegnung in Rheine statt, stellt der Rheiner Partner den Antrag.

Die Antragstellung ist denkbar einfach, kein Vergleich mit anderen EU-Anträgen. Also: keine Angst. In der Regel sollte die Antragstellung spätestens 4 Wochen vor Durchführung der Maßnahme erfolgen.

Für den Fall, dass Sie mit Ihrem Verein nach Borne fahren, benötigt Ihr niederländischer Partner rechtzeitig die nachstehenden Informationen:

  • Wie heißt Ihr Verein genau? (Name, Adresse, Telefonnummer, Ansprechpartner)
  • Wieviel Teilnehmer aus Ihrem Verein  kommen voraussichtlich nach Borne?
  • Teilen Sie dem Partner mit, wie hoch die Buskosten oder sonstigen Fahrtkosten sind. (Die Rechnung wird nach Abschluss der Maßnahme an den Partner geschickt)

Wenn Sie den Partnerverein einladen, sind Sie bzw. Ihr Verein der Antragsteller für beide Seiten (siehe Anlage). Es darf pro Maßnahme immer nur 1 Antrag gestellt werden. In diesem Fall bitten Sie Ihren Partner vor Antragstellung um die Beantwortung der obigen Fragen.

Neben den Buskosten kann der Antragsteller die sog. Catering-Kosten (Verpflegungskosten) für die Gäste ansetzen und für ehrenamtliche Helfer max. 15 €/Stunde. Verpflegungskosten werden durch Rechnungen, Helferstunden durch ausgefüllte Stundenzettel (s. Anlage) nachgewiesen. Nach Durchführung der Maßnahme wird ein Endbericht eingereicht.

Ein kompletter Satz mit allem was für eine Austauschmaßnahme erforderlich ist, können Sie hier downloaden.

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